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Vorstoss betreffend der Schaffung geeigneter kantonaler Beschäftigungsprogramme für Asylanten

VORSTOSS

Motion Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen (Sprecher) und Désirée Stutz, SVP, Möhlin betreffend die Schaffung geeigneter kantonaler Beschäftigungsprogramme für Asylanten

Der Regierungsrat wird eingeladen, Gesetz und Verordnungen entsprechend anzupassen und allen- falls zu ergänzen, mit dem Ziel, kantonale Beschäftigungsprogramme für Asylanten (alle, inkl. Abgewiesene) zu schaffen. In diesen Beschäftigungsprogrammen sollen Leistungen zu Gunsten des Gemeinwohles erbracht werden. Dementsprechend ist die Teilnahme verpflichtend und entschädigungslos auszugestalten.

Begründung:

Der Zustrom von Asylbewerbern nimmt stetig zu, so dass der Kanton Aargau sogar die Notlage ausrufen musste um die dem Kanton zugewiesenen Personen unterbringen zu können. Asylbewerber belasten die Staatskasse und somit das Gemeinwohl massiv. Der Alltag der Asylbewerber ist vom Warten geprägt; einer Arbeitstätigkeit dürfen sie nur in Ausnahmefällen nachgehen. Es ist Asylbe- werbern jedoch erlaubt, an unentgeltlichen Beschäftigungsprogrammen teilzunehmen.

Leider nehmen die wenigsten Asylbewerber freiwillig an einem Beschäftigungsprogramm teil. Sei es wegen mangelndem Willen oder mangelndem Angebot; so gibt es im Kanton Aargau aktuell nur gerade 10 Beschäftigungsprogramme.

Für die Betreuung der Asylsuchenden sind bei zugewiesenen Asylsuchenden grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Die Gemeinden stehen derzeit für die Wohnungssuche für Asylsuchende schon vor grossen Herausforderungen. Daher soll der Kanton in Zusammenarbeit mit den eigenen Abteilungen, mit Werkhöfen, mit dem Astra mit Privaten und mit Gemeinden Beschäftigungsprogramme initialisieren, bei welchen Asylbewerbende einfache Aufgaben im Dienst der Allgemeinheit übernehmen. Es ist nicht nur zumutbar, Asylbewerbende zur Minderung der durch sie verursachten Kosten für die Gemeinschaft Arbeiten verrichten zu lassen, sondern stellt überdies eine sinnvolle Beschäftigung dar. Mögliche Arbeitsfelder (nicht abschliessend) sind dabei:

– Mithilfe bei der Beseitigung von Abfällen entlang Autobahnen, Strassen und Wegen
– Mithilfe bei der Beseitigung von Sprayereien an öffentlichen und privaten Infrastrukturen
– Mithilfe bei der Bekämpfung von Neophyten und Neozoen und Problemunkräutern
– Mithilfe bei der Erstellung der ökologischen Infrastruktur, z.B. bei der Anlage von Hecken oder dem Unterhalt von Naturschutzgebieten und Biodiversitätsförderflächen
– Mithilfe bei der Pflege des Waldes, z.B. Jungwuchspflege und dergleichen
– Mithilfe bei der Entsorgung von Siedlungsabfällen
– Mithilfe beim Unterhalt öffentlicher Grünanlagen
– Mithilfe bei der Schneeräumung im öffentlichen Raum
– Mithilfe in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen
– Mithilfe bei der Betreuung von Asylbewerbern
– Und viele weitere Bereiche….

Asylbewerber erhalten so die Möglichkeit, der Allgemeinheit etwas zurückzugeben und sind gleichzeitig sinnvoll beschäftigt. Sie erhalten so eine geregelte Tagesstruktur und eignen sich fachliche Fähigkeiten an. Das kommt Ihnen in ihrer persönlichen Entwicklung letztendlich wieder zu Gute.
Aus Sicht der Motionäre müssen diese Programme über die vom Bund an den Kanton gewährten Mittel zur Finanzierung des Asylwesens finanziert werden und für die Gemeinden kostenneutral sein.
Weiter ist auf die Auszahlung von Motivationsbeiträgen zu verzichten, nachdem die Asylbewerber die Steuerzahlenden bereits genug kosten – im Gegenteil sollen sie durch ihre Arbeitsleistung dem Gemeinwesen einen Beitrag in Form von Arbeitsleistung zurückerstatten. Dementsprechend erachten die Motionäre Beschäftigungsprogramme im Umfang eines regulären 100% Pensums von 42 Arbeitsstunden als sinnvoll und zumutbar. Ausgenommen davon können Asylanten werden, die für minderjährige Familienmitglieder eine Betreuungsfunktion ausüben, die das Pensionsalter erreicht haben, die noch nicht 16-jährig sind oder die wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind.
Soweit Asylsuchende die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen verweigern, ist die Kürzung des ihnen ausbezahlten Grundbedarfs zwingend vorzusehen.

Vorstoss_def_Beschäftigungsprogramm

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